Böblingen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

FreeMySpace – BW Einzelunternehmen

Inhaber: Ionut Catalin Udrea

Friedrich-List-Straße 57, 71032 Böblingen



§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Firma FreeMySpace – BW Einzelunternehmen, Inhaber Ionut Catalin Udrea, mit Sitz in Böblingen, sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden – selbst bei Kenntnis – nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, soweit es sich um gleichartige Verträge handelt, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt solcher Abreden ist, vorbehaltlich eines Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag oder unsere schriftliche Bestätigung maßgeblich.



§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Anfragen über unsere Website, per Telefon, E-Mail, WhatsApp oder andere Kommunikationsmittel stellen noch kein verbindliches Angebot dar, sondern dienen der Kontaktaufnahme und ersten Abstimmung.

Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde unser Angebot – mündlich oder schriftlich – annimmt. Angebote von uns erfolgen in der Regel individuell und beziehen sich auf die konkret besprochenen Leistungen und Bedingungen.

Sofern eine Kundenanfrage als Angebot im Sinne des § 145 BGB anzusehen ist, behalten wir uns vor, dieses innerhalb von zwei Wochen anzunehmen.

Auch mündliche oder informelle Vereinbarungen (z. B. per E-Mail oder WhatsApp) können bei uns verbindlich sein, sofern sie auf eine klare Willensübereinstimmung beider Seiten zurückgehen.



§ 3 Überlassene Unterlagen

An allen dem Kunden im Zusammenhang mit einer Angebotsanfrage oder Auftragserteilung überlassenen Unterlagen – z. B. Preislisten, Kalkulationen, Leistungsbeschreibungen oder Fotos – behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor, auch wenn sie elektronisch (z. B. per E-Mail, PDF oder WhatsApp) übermittelt wurden.

Diese Unterlagen dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden.

Falls es zu keinem Vertragsschluss kommt oder wir das Angebot nicht innerhalb der Frist gemäß § 2 annehmen, sind diese Unterlagen auf Wunsch unverzüglich zu löschen bzw. zurückzugeben.



§ 4 Preise und Zahlung

§ 4 Preise und Zahlung

Unsere Preise werden individuell auf Basis der angefragten Leistungen kalkuliert und vorab mit dem Kunden abgestimmt. Bei einem Auftragswert über 100 € erfolgt in der Regel ein schriftliches Angebot in digitaler Form (z. B. per PDF, E-Mail oder Messenger).

Alle Preisangaben verstehen sich – sofern nicht anders vereinbart – inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (für Privatkunden) bzw. zzgl. MwSt. (bei gewerblichen Kunden). Zusatzkosten wie Entsorgung, Anfahrt oder Sondermaterialien können nach Absprache separat berechnet werden.

Die Zahlung ist – sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde – innerhalb von 10 Tagen nach Leistung oder Rechnungsstellung zu leisten.

Folgende Zahlungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung:

  • Überweisung (Banküberweisung auf das angegebene Konto)


  • Zahlung auf Rechnung (nach Vereinbarung)

  • Barzahlung gegen Quittung

  • PayPal

  • Kreditkarte (Visa, Mastercard, etc.)

  • SEPA-Lastschrift

  • Apple Pay

  • Google Pay

Die Abwicklung elektronischer Zahlungen erfolgt u. a. über den Dienstleister Stripe, Inc. oder PayPal, mit denen entsprechende Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) gemäß DSGVO abgeschlossen wurden. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Ein Skontoabzug ist nur zulässig, wenn dies vorab ausdrücklich vereinbart wurde.

Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, gesetzliche Verzugszinsen (§ 288 BGB) sowie ggf. Mahngebühren zu berechnen. Die Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt vorbehalten.

Sofern keine Festpreisvereinbarung getroffen wurde, sind angemessene Preisänderungen bei veränderten Lohn-, Material- oder Betriebskosten zulässig – insbesondere bei Leistungen, die mehr als drei Monate nach Vertragsabschluss erbracht werden.



§ 5 Zurückbehaltungsrechte

Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur dann zu, wenn sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis stammt und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

Das bedeutet: Der Kunde darf Zahlungen oder Leistungen nur dann zurückhalten, wenn es sich um direkt zusammenhängende Ansprüche aus dem gleichen Auftrag handelt.



§ 6 Ausführung & Mitwirkung

Ausführungstermine werden individuell mit dem Kunden abgestimmt. Die Einhaltung setzt voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt (z. B. Zugang zu Räumen, Freigabezeiten, Schlüssel etc.).

Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder behindert er die Leistung schuldhaft (z. B. durch fehlende Zugänglichkeit), behalten wir uns vor, entstehende Mehrkosten oder Schäden geltend zu machen.

In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer Verschlechterung der Leistung auf den Kunden über, sobald dieser in Verzug ist.

Bei Verzögerung unsererseits haften wir nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Bei einfacher Fahrlässigkeit kann eine pauschale Entschädigung von max. 15 % des Auftragswertes geltend gemacht werden.

Weitere gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.



§ 7 Gefahrübergang bei Versendung

Geht es um die Erbringung der Leistung (z. B. Reinigung, Entrümpelung) und entsteht hierbei eine Verzögerung oder ein Verzug aufgrund der Mitwirkungspflichten des Kunden (z. B. Zugangsverweigerung oder unklare Vereinbarungen), geht die Gefahr für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten auf den Kunden über, sobald dieser in Verzug gerät.

Dies gilt unabhängig davon, ob die vereinbarte Leistung bereits teilweise oder vollständig ausgeführt wurde.



§ 8 Haftung und Schadensersatz während der Leistungserbringung

Für die Dauer der Dienstleistung haften wir für Schäden an Eigentum des Kunden, die durch unser Verschulden oder das unserer Mitarbeiter entstehen. Der Kunde ist verpflichtet, uns etwaige Schäden oder Verlust an seinen Gegenständen während der Ausführung der Arbeiten unverzüglich mitzuteilen.

Unsere Haftung beschränkt sich auf die Schäden, die während der vereinbarten Leistungen auftreten. Für Schäden, die nach Abschluss der Arbeiten entstehen oder durch unsachgemäße Handhabung seitens des Kunden auftreten, übernehmen wir keine Haftung.

Der Kunde verpflichtet sich, bei besonderen Gegenständen (z. B. wertvollen Möbeln oder empfindlichen Objekten) vor Beginn der Arbeiten besondere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen und uns auf eventuelle Gefahrenquellen hinzuweisen.



§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

Abnahme der Leistung
Die erbrachten Reinigungs- und Entrümpelungsleistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss der Arbeiten, schriftlich begründete Einwände erhebt. Als schriftlich im Sinne dieser Bestimmung gilt auch eine E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur.


Mängelrüge und Nachbesserung
Beanstandungen sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Leistungserbringung, schriftlich mitzuteilen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, berechtigte Mängel nachzubessern. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat, wird keine Haftung übernommen.


Haftung und Schadensersatz
Schadensersatzansprüche können nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers geltend gemacht werden. Die Haftung ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Bei einmaligen Leistungen ist der Schadensersatz auf die Höhe des vereinbarten Werklohns begrenzt, bei wiederkehrenden Leistungen auf zwei Monatsvergütungen.


Verjährung von Mängelansprüchen
Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach Abschluss der Leistung. Eine kürzere Verjährungsfrist gilt nur, wenn gesetzliche Bestimmungen eine andere Regelung vorsehen.



§ 10 Sonstiges

  1. Anwendbares Recht
    Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).


  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist der Sitz des Unternehmens. Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ebenfalls der Sitz des Unternehmens, es sei denn, der Kunde ist ein Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). In diesem Fall gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Gerichtsstand.


  3. Schriftformerfordernis
    Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zur Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Mündliche Nebenabreden oder Änderungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.




Anhang

Geltung der §§ 308, 309 BGB
Die Klauselverbote der Katalogtatbestände der §§ 308 und 309 BGB gelten grundsätzlich nicht für AGB, die gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB verwendet werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass die darin enthaltenen Regelungen automatisch unproblematisch sind, wenn sie gegenüber Unternehmern verwendet werden.

Unangemessene Benachteiligung
Auch bei der Verwendung von AGB gegenüber Unternehmern ist eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners zu vermeiden. Gemäß § 307 Abs. 1 und 2 Nr. 1 BGB kann eine Klausel dann als unwirksam angesehen werden, wenn sie wesentliche Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht berücksichtigt. Dies bedeutet, dass Klauseln, die den Unternehmer unangemessen benachteiligen, auch dann nicht wirksam sind, wenn sie nicht direkt gegen die §§ 308 und 309 BGB verstoßen.

Indirekte Bedeutung der Klauselverbote
Die Klauselverbote des § 308 BGB sind häufig auf den Verkauf zwischen Unternehmern übertragbar, da sie die Besonderheiten des kaufmännischen Verkehrs berücksichtigen. Bei den Verboten des § 309 BGB ist eine pauschale Anwendung auf den Unternehmerverkehr jedoch nicht immer möglich. Ein Verstoß gegen § 309 BGB kann jedoch ein Hinweis darauf sein, dass die Klausel unwirksam ist.

Einzelfallprüfung
Es wird empfohlen, vor der Verwendung der AGB, insbesondere bei der Gestaltung von Klauseln, die von den gesetzlichen Vorgaben abweichen, eine Einzelfallprüfung durch einen Rechtskundigen vorzunehmen, um die Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit der AGB sicherzustellen.

Transparenzgebot

Das Transparenzgebot bedeutet, dass eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auch dann als unangemessen benachteiligend gilt, wenn sie nicht klar und verständlich formuliert ist. Intransparente Klauseln werden daher im Zweifel per se als unwirksam betrachtet, ohne dass zusätzlich eine inhaltliche unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners nachgewiesen werden muss.

Das Transparenzgebot gilt auch für Preisbestimmungen und leistungsbeschreibende Klauseln, die grundsätzlich von der Inhaltskontrolle ausgenommen sein könnten. Auch in diesen Fällen muss die Klausel so formuliert sein, dass der Vertragspartner in der Lage ist, den wesentlichen Inhalt des Vertrages und die damit verbundenen Rechte und Pflichten klar zu verstehen.


Gewährleistung und Mängelrüge

  1. Reinigungs- und Entrümpelungsleistungen:

    • Verbraucher: Gewährleistung für 1 Jahr ab Abschluss der Dienstleistung.

    • Unternehmer: Gewährleistung für 6 Monate ab Abschluss der Dienstleistung.

  2. Gebrauchte Sachen (z. B. bei Entrümpelung):

    • Keine Gewährleistung auf entfernte oder gebrauchte Gegenstände.

  3. Baumaterialien (falls verwendet):

    • Neu: Gewährleistung für 2 Jahre.

    • Gebraucht: Gewährleistung für 1 Jahr.

  4. Dienstleistungen an Bauwerken:

    • Neubau: Gewährleistung für 2 Jahre für Reinigungsleistungen.

    • Altbau: Gewährleistung für 1 Jahr.


Mängelanzeigepflicht und Aufwendungsersatz bei Nacherfüllung

Für nicht offensichtliche Mängel gilt eine Mängelanzeigepflicht von mindestens 1 Jahr ab Abschluss der Dienstleistung. Die Frist beginnt mit dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, also dem Tag, an dem der Mangel entdeckt wurde oder hätte entdeckt werden können. Im Falle einer Nacherfüllung, wie zum Beispiel einer Nachbesserung der Reinigung oder Korrektur von Fehlern bei der Entrümpelung, sind alle notwendigen Aufwendungen, wie Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, von uns als Dienstleister zu tragen. Diese Pflicht zur Übernahme der Aufwendungen kann nicht durch AGB ausgeschlossen oder eingeschränkt werden.


Aufwendungsersatz bei Nacherfüllung

Der Verkäufer hat gemäß § 439 Abs. 2 BGB die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen (z. B. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) zu tragen. Diese Pflicht darf durch AGB nicht ausgeschlossen werden.


Beschränkung auf Nacherfüllung und Haftungsbeschränkungen

Im Falle einer mangelhaften Dienstleistung hat der Besteller die Wahl, ob er die Mängel durch Nachbesserung oder durch die Lieferung einer mangelfreien Dienstleistung beheben möchte. Sollte die Nacherfüllung nicht erfolgreich sein, nicht möglich oder unzumutbar, hat der Besteller die Möglichkeit, Gewährleistungsansprüche wie Rücktritt oder Minderung geltend zu machen. Eine ausschließliche Beschränkung auf Nacherfüllung ist unwirksam, wenn dem anderen Vertragsteil im Fall des Scheiterns der Nacherfüllung das Minderungsrecht verwehrt wird.

Eine Haftungsbeschränkung ist für Schäden, die aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit entstehen und auf vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen, nicht zulässig. Dies gilt auch für Schäden, die durch vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzungen eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden.


Höhe der Verzugszinsen und Haftungsausschluss

Ab dem Zeitpunkt des Verzugs hat der Käufer zusätzlich zum Kaufpreis Verzugszinsen zu zahlen. Bei Verbraucherverträgen beträgt der Zinssatz 5 % über dem Basiszinssatz, bei Verträgen zwischen Unternehmern beträgt der Zinssatz 8 % über dem Basiszinssatz.

Die Haftung für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit entstehen, ist grundsätzlich ausgeschlossen, außer bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine Haftung für Rechtsentwicklungen oder Änderungen in der Rechtsprechung, die Auswirkungen auf die Rechtspositionen der Parteien haben, wird ebenfalls ausgeschlossen. Sollte eine rechtliche Beratung oder ein maßgeschneiderter Vertrag notwendig sein, empfehlen wir, sich von einem Anwalt Ihres Vertrauens beraten zu lassen.


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